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Abendmahlsleitung

Landesbischof Ralf Meister gab am 29. November 2012 in seinem Bericht vor der Landessynode bekannt, dass Prädikantinnen und Prädikanten künftig auch mit der Leitung von Abendmahlsfeiern beauftragt werden können. Dies habe der Bischofsrat, der von der Landessuperintendentin und den Landessuperintendenten gebildet wird, beschlossen. Bisher konnten Prädikantinnen und Prädikanten nur auf dem Weg der Einzelfallentscheidung mit der Leitung von Abendmahlsfeiern beauftragt werden.
 
Die Entscheidung des Bischofsrates im Wortlaut: 
Leitung von Abendmahlsfeiern durch Prädikantinnen und Prädikanten

Der Bischofsrat der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers wird in Abstimmung mit dem Landeskirchenamt und der Fachstelle »Lektoren- und Prädikantendienst« der Landeskirche in Zukunft generell für alle Prädikantinnen und Prädikanten eine Beauftragung mit dem Recht zur freien Wortverkündigung und zur Leitung von Abendmahlsfeiern aussprechen.

Auch bisher war eine solche Beauftragung rechtlich möglich und wurde immer dann ausgesprochen, wenn der kirchliche Bedarf es erforderte. Von dieser Möglichkeit wurde aber zurückhaltend Gebrauch gemacht.

Der Bischofsrat nimmt jetzt aber deutlich wahr, dass immer häufiger die Frage nach der Leitung von Abendmahlsgottesdiensten durch Prädikantinnen und Prädikanten gestellt wird. Der Bedarf hat zugenommen. Keinesfalls soll die Zahl der Abendmahlsgottesdienste in den Gemeinden reduziert werden, weil weniger Pastorinnen und Pastoren zur Verfügung stehen. Im Gegenteil: Der Bischofsrat möchte die Gemeinden zur Feier des Abendmahls ermutigen. Dazu braucht es Menschen, die diesen Dienst in den Gemeinden auch im Ehrenamt mit einer entsprechenden Qualifikation und Beauftragung übernehmen.

Theologisch gehören Wort und Sakrament zusammen. Die Verkündigung des Evangeliums und die Feier des Abendmahls sind gleichrangig. Davon gehen auch die Schrift »Ordnungsgemäß berufen« der VELKD sowie die neue Agende IV zur Einführung von Prädikantinnen und Prädikanten aus.

So scheint es dem Bischofsrat angemessen, in Zukunft keine Einzelfallentscheidungen mehr zu treffen, sondern generell alle Prädikantinnen und Prädikanten mit der Leitung von Abendmahlsfeiern zu beauftragen.

Selbstverständlich bleiben die Gemeinden wie der einzelne Prädikant oder die einzelne Prädikantin frei darin, inwieweit sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Der Beauftragung zur Leitung von Abendmahlsfeiern muss eine adäquate liturgische und theologische Ausbildung vorausgehen.

In der Ausbildung künftiger Prädikantinnen und Prädikanten wird das bisherige Curriculum deshalb um zwei Module zum Abendmahl erweitert. Die Neuregelung greift ab Kurs 12 (2012 – 2014, Beauftragung nach Mentorat 2015).

Die im Dienst stehenden Prädikantinnen und Prädikanten haben die Möglichkeit zur Nachschulung und anschließenden Beauftragung (»Jeder darf, niemand muss»). Diese Nachschulung wird im Wesentlichen in den jeweiligen Sprengeln geschehen. Die ersten Angebote soll es in der zweiten Jahreshälfte 2013 geben.